Hingegen ergibt sich aus den Akten keine ausdrückliche Androhung einer Reformatio in peius in Bezug auf das Einkommen aus Beteiligungshandel durch die Steuerkommission Q.. Zwar war eine solche aufgrund des Amtsberichtes des KStA vom 12. September 2016 zu erwarten. Von der dafür zuständigen Steuerkommission wurde den Rekurrenten eine solche – trotz wiederholter Gelegenheit zur Stellungnahme – jedoch nie wie erforderlich ausdrücklich und konkret angedroht.