5.2. Die Steuerkommission Q. hat das steuerbare Einkommen der Rekurrenten mit dem Einspracheentscheid erhöht, ebenso das steuerbare Vermögen. Zur Erhöhung des steuerbaren Vermögens ("ungenaue Deklaration") liegt das Einverständnis der Rekurrenten vor, was nochmals im Rekurs ausdrücklich bestätigt wurde. Davon umfasst wird auch die in den Details zur Steuerveranlagung 2011 unzutreffend unter dem Titel "Errichtung einer Erbschaft" betreffend Liegenschaft "AG/Q., AC 23 / StWEG-Nr. ccc, Parz.Nr. ddd, GB-Nr. eee" erfasste Differenz zum satzbestimmenden Vermögen (Erhöhung des steuerbaren Vermögens um CHF 1'184.00).