4.8. In der Replik wurde von den Rekurrenten an den bisherigen Standpunkten festgehalten. Zur Vermögesaufrechnung wurde auf die Stellungnahme der Rekurrenten vom 6. Juni 2018 verwiesen. Danach sei die Kaufpreiskomponente in Form der insgesamt 101'000'000 Aktien der P.. aufgrund einer Sperrfrist wertmässig "undefinierbar" gewesen. Weshalb das KStA in Abweichung vom Einspracheentscheid und vom Amtsbericht eine Reformatio beantrage, sei nicht nachvollziehbar, zumal der Einspracheentscheid nicht an einem qualifizierten, offenkundigen Mangel leide.