Weiter wurde der Verzicht auf die Aufrechnung von CHF 20'000.00 zum Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit unter Anpassung der Berufsauslagen (Reduktion Pauschalabzug um CHF 600.00 und Abzug für auswärtige Verpflegung um CHF 440.00) und damit eine Reduktion des steuerbaren Einkommens um CHF 18'960.00 beantragt. In Bezug auf die "Netto-Aufrechnung steuerbares Vermögen" wurde erklärt, das satzbestimmende Vermögen sei von CHF 2'415'248.00 um CHF 2'747'554.04 "(richtiger Aktienwert [Fr. 3'272'502.04] ./. Aktienwert gemäss Einsprache [Fr. 524'948.00])" auf gerundet CHF 5'162'000.00 zu erhöhen. Der gleiche Wert gelte für das steuerbare Vermögen.