die Entschädigungen an Beneficial Partners eingereicht worden. Mit Eingabe vom 6. Juni 2018 seien dann nur Zahlungen an einen einzigen Beneficial Partner über € 520'000.00 ausgewiesen worden. Einen schriftlichen Vertrag habe es dazu nach den Angaben des Rekurrenten nicht gegeben. Die Beteiligung von Beneficial Partners sei absolut unüblich für eine private Vermögensverwaltung und sei in Bezug auf die Gewerbsmässigkeit einer Fremdfinanzierung gleichzusetzen.