Bezüglich der Liegenschaften in QR. verzichtete die Steuerkommission Q. auf eine ermessensweise Aufrechnung von Vermögen, obwohl die entsprechenden Investitionen erheblich gewesen seien. Hingegen sei der im Veranlagungsverfahren per 31. Dezember 2011 mit CHF 0.00 erfasste Vermögenssteuerwert der Aktien der E. AG auf den deklarierten Nominalwert zu erhöhen. Im Ergebnis wurden das steuerbare Einkommen auf CHF 2'512'621.00 und das steuerbare Vermögen auf CHF 2'414'064.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 2'415'248.00) erhöht.