4.5. Die Steuerkommission Q. stützte sich in ihrem Einspracheentscheid zur Begründung in wesentlichen Punkten auf den Amtsbericht KStA vom 12. September 2016. Die Argumente seien überzeugender als die Erörterungen der Rekurrenten. Sie führte weiter aus, der Verkauf der Aktien der E. AG sei weit komplexer als der Kauf oder Verkauf von Blue Chip Titeln. Der bezahlte Preis wiederspiegle die in den Aktiven der E. AG - 11 -