4.4.3. Mit Schreiben vom 27. Februar 2017 wurde den Rekurrenten vom Gemeindesteueramt Q. die Gelegenheit gegeben, sich zu zwei den Steuerbehörden gemeldeten, im Jahr 2009 von Dr. AH. dem Rekurrenten und G. gewährten Darlehen im Gesamtbetrag von CHF 1.4 Mio. zu äussern. G. führte dazu mit Schreiben vom 2. März 2017 aus, dass die Darlehen nicht den Rekurrenten betroffen hätten. Es sei um einen im Jahr 2009 in seinem Besitz stehenden Bugatti gegangen. In der Stellungnahme vom 18. April 2017 wurde ausgeführt, der Rekurrent sei nie Besitzer oder Eigentümer des Fahrzeuges gewesen. Mit Eingabe vom 29. Juni 2017 wurde der Entscheid des Gerichtspräsidiums QQ. vom 6. Juni 2017 eingereicht.