Faktisch handle es sich beim Aktienverkauf durch den Rekurrenten um einen einmaligen Vorgang im Rahmen der Sicherung des Fortbestandes der Unternehmung bzw. der Überführung der Beteiligungen an institutionelle und teilweise börsenkotierte Investoren. Die Dimension des zu tätigenden Phosphat-Abbaus in X. erreiche einen derart grossen Umfang, dass dieser nur von einem Global Player umgesetzt werden könne. Die Rulinganfrage vom 30. August 2011 wurde in der Folge nicht wie beantragt bestätigt.