5. Den Einspracheentscheid vom 3. Juli 2018 (Zustellung nicht bekannt, Versand am 20. Juli 2018; Zustellung nach den Angaben im Rekurs am 20. Juli 2018) haben A. und B. mit Rekurs vom 12. September 2018 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht weitergezogen. Sie stellen folgende "I Anträge 1 Der Einspracheentscheid vom 03. Juli 2018 sei aufzuheben. 2 Es sei auf die Aufrechnung aus unselbständiger Tätigkeit im Umfang von CHF 20'000 zu verzichten und die Berufsauslagen entsprechend anzupassen. -3-