1. Mit Verfügung vom 23. September 2014 wurden A. und B. von der Steuerkommission Q. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2011 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 1'693'600.00 (davon qualifizierter Beteiligungsertrag von CHF 1'595'900.00) und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 2'100'000.00 (satzbestimmendes Vermögen CHF 2'101'000.00) veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurde insbesondere ein Anteil "Dividende E. AG" von CHF 1'595'909.00 als Wertschriftenertrag zum steuerbaren Einkommen hinzugerechnet. 2. Gegen die Verfügung vom 23. September 2014 liessen A. und B. mit Eingabe vom 23. Oktober 2014 Einsprache erheben mit den Anträgen: