Ebenso ist dem geschlossenen Dienstbarkeitsvertrag betreffend unbeschränktem Grenzbaurecht nicht die von der Vertreterin behauptete Wirkung beizumessen. Das Grenzbaurecht wurde lediglich geringfügig angepasst (Höhenkote). 5.8.2. Auch die Fernsicht ist nicht wesentlich eingeschränkt, was die vom Schätzer des KStA GS am 16. Oktober 2016 anlässlich des Augenscheines aufgenommenen Fotos zeigen. Hinsichtlich der Lage ist eine sehr gute Ausrichtung der Liegenschaft gegen Süden festzustellen. Generell ist festzuhalten, dass die Liegenschaften an der X-Strasse ruhig liegen, was – Sackgasse hin oder her – auch für die Parzelle Nr. aaa gilt.