5.6.2. Auch der in der Einsprache gemachte Verweis auf den Verkauf der Parzelle Nr. yyy in Q. für CHF 900.00 stösst ins Leere, da es sich dabei um eine Abparzellierung von 76 m2 ohne Preisangabe handelt. Die verbleibende (neue) Parzelle Nr. qqq wurde dagegen am 21. August 2014 für CHF 1'435.00/m2 verkauft. Dieser Wert wird von der Rekurrentin – nachdem zuvor unter der (unzutreffenden) Annahme eines tieferen Preises als vergleichbar erachtet – in der Eingabe vom 20. Juni 2021 als "spekulativer Glücksfall" für den Verkäufer betrachtet.