5.6. 5.6.1. Vorab ist festzuhalten, dass es sich beim von der Rekurrentin angeführten Preis der Parzellen Nr. mmm bis ooo von CHF 780.00/m2 um einen von der Gemeindeversammlung Q. festgelegten Mindestverkaufspreis handelt. Die Parzellen wurden bisher nicht zu diesem Preis verkauft. Selbst nach den von der Rekurrentin angeführten Vergleichsgeschäften beträgt der im Jahr 2016 bezahlte Preis für Baulandparzellen in Q. deutlich mehr als CHF 780.00/m2. Insofern fehlt bezüglich der Parzellen Nrn. mmm – ooo die Vergleichbarkeit.