Die Abbruchkosten seien zu tief eingesetzt worden. Die Liegenschaft liege an einer Sackgasse. Die Parzellen Nrn. uuu, vvv, www und xxx hätten erst jetzt aufgrund eines konkreten Bauprojektes teilweise verkauft werden können. 5.5.7. In seinem Urteil vom 16. April 2021 (WBE.2020.426), Erw. 2.3.3., hat das Verwaltungsgericht zu den Landpreisen in Q., wenn auch bezogen auf das Jahr 2010, das Folgende festgehalten: