Bei den im Zeitpunkt des Verkaufes überbauten Parzellen Nr. ppp, sss und ttt wurden die von der Kaufpartei zusätzlich aufzubringenden Abbruchkosten berücksichtigt. 5.5.5. Die Rekurrentin lässt geltend machen, das KStA habe keine vollständige Auflistung der getätigten Grundstückgeschäfte vorgelegt. Das Grundbuchamt U. habe für das Jahr 2013 mehr als 20 Handänderungen bestätigt, welche sicherlich auch die Zonen W1 und W2 beträfen. Konkret wurden keine zu Unrecht nicht beachteten Grundstückgeschäfte genannt.