5.5. 5.5.1. Vorab ist festzuhalten, dass die Vergleichsmethode zur Bestimmung des Verkehrswertes der im Zeitpunkt der Überführung unbebauten Parzelle Nr. aaa zweifellos zur Verkehrswertermittlung geeignet ist. Das wird den von der Rekurrentin zu Recht nicht bestritten. Es ist somit auf die der Schätzung des KStA GS zugrundeliegenden Vergleichsgeschäfte einzugehen. Dabei sind die von der Rekurrentin angeführten Grundstückgeschäfte und - 15 - ihre Bemerkungen zu den Schätzungen des KStA GS in die Überlegungen miteinzubeziehen.