5.3. 5.3.1. Im Rekursverfahren ist einzig der Überführungswert (Verkehrswert) der Parzelle Nr. aaa umstritten. Unbestritten ist dabei, dass auf Vergleichspreise abgestellt werden kann. Umstritten ist hingegen, welche Grundstücktransaktionen als vergleichbar gelten können. 5.3.2. Das Bundesgericht hat sich hinsichtlich Liquidation von Geschäftsvermögen zum Begriff "Verkehrswert" in seinem Urteil vom 22. März 2021 (2C_662/2020) wie folgt geäussert: