Im Rekurs wurde ohne Angabe des konkreten Entscheides erneut auf einen Bundesgerichtsentscheid betreffend Schätzung von Grundstücken verwiesen, der ebenfalls auf der Website des Kantons Aargau publiziert und zwischenzeitlich wieder entfernt worden sei. Angeführt wird als Kernaussage, dass "die steuerliche Verkehrswertschätzung dem Marktpreis entspricht."