"Gemäss bundesgerichtlicher Definition ist der Verkehrswert, … der Preis, zu dem Grundstücke gleicher oder ähnlicher Grösse, Lage und Beschaffenheit in der betreffenden Gegend unter normalen Verhältnissen verkauft werden. Er entspricht definitionsgemäss dem Marktpreis, den die Mehrheit eine objekttypischen Käufergruppe zu bezahlen bereit wäre. Verkehrswert und Marktwert sind dasselbe."