Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, 4. Auflage, Muri-Bern 2015, § 175 StG N 31, § 195 StG N 9, mit Hinweisen). - 11 - 4.1.2. Die Rekurrentin lässt geltend machen, in der Begründung des Einspracheentscheides, welcher im Wesentlichen auf die Stellungnahme des KStA GS verweise, sei nicht auf den in der Einsprache angeführten Bundesgerichtsentscheid eingegangen worden. In der Einsprache wurde auf eine Definition des steuerlichen Verkehrswertes auf der Homepage des Departementes Finanzen und Ressourcen (eingesehen am 9. Juli 2017) verwiesen. Zitiert wurde folgende Aussage: