Neben den Leitungen der Cablecom bestehe auch eine Swisscom-Leitung auf dem Grundstück. Wegen der Leitungen sei mit Mehrkosten bei der Bebauung des Grundstückes zu rechnen. Es bestehe damit eine wertmindernde Last. Der Cablecom und der Swisscom müsse zudem jederzeit der Zugang zum Grundstück gewährt werden, was ebenfalls eine Wertminderung darstelle.