Ebenso seien die auf der Parzelle Nr. aaa lastenden Dienstbarkeiten zu Unrecht nicht berücksichtigt worden. Es wurde wiederum auf das Grenzbaurecht zur Parzelle Nr. eee hingewiesen. Die Neuverhandlung des Grenzbaurechtes sei mit hohen Kosten für Zusagen der Nachbarn verbunden gewesen (Neubau einer Treppe für rund CHF 15'000.00; Abdichtung des bestehenden Nachbarhauses für rund CHF 20'000.00; Abtrennung der Gärten mit einem Aufwand von über CHF 10'000.00). Im ursprünglichen Dienstbarkeitsvertrag sei es unterlassen worden, die Details bezüglich Kosten für die Ausübung des Grenzbaurechtes zu regeln.