Der vom KStA mit der Grundstückschätzung vom 17. April 2014 zugestellte steuerliche Verkehrswert entspreche daher dem Marktwert. Ein in unmittelbarer Nähe der Parzelle Nr. aaa liegendes Grundstück im Halte von 2'865 m2 könne seit Jahren nicht zum gewünschten Preis von CHF 1'290.00/m2 verkauft werden. Trotz persönlicher Nachfrage sei das verlangte Protokoll zur Grundstückschätzung nicht zugestellt worden, womit § 30 der VBG verletzt worden sei.