3.8. Gestützt auf die Beurteilung des KStA GS vom 10. Mai 2018 – diese wurde "zum integrierenden Bestandteil der Einsprache" (recte: des Einspracheentscheides) erklärt – wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. Am für die Parzelle Nr. aaa ermittelten Marktwert von CHF 920'000.00 wurde festgehalten.