gerechnet werden. Die für die Verkehrswertschätzung beigezogenen Vergleichspreise seien repräsentativ. Sie zeigten einen Durchschnittspreis von CHF 1'163.00/m2. Aufgrund der bevorzugten Hanglage sei der in der Schätzung des KStA GS eingesetzte Landpreis nicht zu beanstanden. Beim in der Einsprache genannten Landpreis von CHF 780.00/m2 handle es sich um einen Mindestpreis. Die Auskunft zum Landpreis eines dafür nicht zuständigen Mitarbeiters der Gemeinde Q. sei für die Steuerbehörden nicht verbindlich.