3.7. Mit Schreiben vom 10. Mai 2018 nahm das KStA GS zu den einspracheweise vorgebrachten Einwendungen gegen die Verkehrswertschätzung vom 18. November 2016 Stellung. Aufgrund des Eigentumsübergangs per 12. Juni 2013 wurde der Bewertungsstichtag auf dieses Datum korrigiert. Zum steuerlichen Verkehrswert wurde ausgeführt, dass dieser auf dem Stichtag vom 1. Mai 1998 beruhe und daher nicht mit den Verhältnissen im Jahr 2013 vergleichbar sei. Zum Grenzbaurecht wurde festgehalten, dass dieses bereits vor der Nachverhandlung bestanden habe. Ebenso seien die am 7. Oktober 2014 unterzeichnete nachbarrechtliche Vereinbarung für die Schätzung im Jahr 2013 sowie die im Baugebiet weit verbreiteten