3.6. In der Einsprache wurde geltend gemacht, die Schätzung der Parzelle Nr. aaa beruhe auf der unzutreffenden Annahme, dass das Grundstück einfach zu überbauen sei. Vom Schätzer nicht beachtete Besonderheiten führten jedoch zu einem Minderwert. Der vom kantonalen Schätzer angenommene Preis für Bauland von CHF 1'200.00/m2 liege über dem Marktwert. Die an der Besprechung vom 5. Juli 2017 von den Steuerbehörden angeführten Vergleichspreise seien nicht nachvollziehbar. -7-