3.3. Mit E-Mail vom 4. Mai 2017 liess die Rekurrentin zum Veranlagungsvorschlag Stellung nehmen. Dabei wurde eine Schätzung des Hauseigentümerverbandes Aargau (nachfolgend Schätzung HEV) vom 13. Mai 2013 mit einem geschätzten Verkehrswert für die Parzelle Nr. aaa von CHF 820'000.00 (CHF 1'068.00/m2) sowie ein Auszug aus der Einladung der Gemeinde Q. zur Einwohnergemeindeversammlung vom 24. November 2016 mit dem Ausweis eines Mindestpreises für Land bezüglich Ausarbeitung eines Gestaltungsplans für das "Zentrum Q." von CHF 780.00 m2 eingereicht. Es wurde um Überprüfung des Veranlagungsvorschlages gebeten.