3. 3.1. Die Rekurrentin reichte am 19. Juli 2016 (Eingangsstempel) den Fragebogen für Kapitalgewinne vom 17. Juni 2016 ein. Mit diesem wurde den Steuerbehörden die Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit (Liegenschaftenhandel) und die Überführung von Geschäftsvermögen in Privatvermögen per 31. Dezember 2013 angezeigt. Gleichzeitig wurde die privilegierte Besteuerung des Liquidationsgewinnes in Anwendung von § 45 Abs. 1 lit. f StG und für die Liegenschaften in S. (Y-Strasse 3) und das Land in T. für den Wertzuwachs der Liegenschaften ein Steueraufschub beantragt.