2.3.2. Mit der Vereinbarung "Erbfolgevermerk und Partielle Erbteilung" vom 2./27. November 2012/14. Dezember 2012/3. Juni 2013 wurde vorerst zur Erbfolge vermerkt, dass das Alleineigentum des E. sel. an der Parzelle Nr. aaa an seine gesetzlichen Erbinnen zu Gesamteigentum zufolge Erbengemeinschaft übergegangen ist. In der Folge wurde die Parzelle Nr. aaa von der Erbengemeinschaft des E. sel. infolge partieller Erbteilung auf die Tochter B. zu Alleineigentum übertragen (Grundbucheintrag vom 12. Juni 2013 und Beginn Schaden Nutzen per 12. Juni 2013).