2.3. 2.3.1. Es ist unbestritten, dass E. sel. zu Lebzeiten als Liegenschaftenhändler im Nebenerwerb tätig war. Im Rahmen dieser Tätigkeit war E. selig insbesondere Eigentümer der folgenden Liegenschaften: - LIG S. / bbb, 1'402 m2, Zweifamilienhaus - LIG T. / ddd, 1'696 m2, Acker, Wiese, Weide - LIG T. / ccc, 951 m2, Acker Wiese, Weide - LIG Q. / aaa, 768 m2, Bauland