8. A. wurde vom Spezialverwaltungsgericht mit Schreiben vom 14. Mai 2021 ersucht, weitere Angaben und Unterlagen einzureichen. Gleichzeitig wurden ihr eine Kopie der Bewertungsprotokolle der Parzelle Nr. aaa sowie die Schätzung des KStA, Grundstückschätzung (GS) vom 18. November 2016 zugestellt. 9. Mit Schreiben vom 18. Mai 2021 hat das KStA aufforderungsgemäss eine Aufstellung von Vergleichspreisen für den Zeitraum vom 13. Juni 2013 bis 12. Juni 2016 eingereicht. 10. Die Rekurrentin hat mit Schreiben vom 20. Juni 2020 Stellung genommen, jedoch keine weiteren Unterlagen eingereicht. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: