4. Den Einspracheentscheid vom 5. Juli 2018 (am 9. Juli 2018 zugestellt) hat A. mit Rekurs vom 8. September 2018 (Postaufgabe am 10. September 2018) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellt folgende "Anträge: 1. Der Einspracheentscheid der Steuerkommission der Gemeinde Q. vom 5.7.18 sei aufzuheben. 2. Der Wert für das Grundstück Parzelle aaa Q. sei auf CHF 900/m2 festzulegen. -3- 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Steuerkommission Q.."