"Bei der Preisberechnung sind die obigen Abschläge für den Baulandpreis gebührend zu berücksichtigen, insbesondere die bundesgerichtliche Rechtsprechung bzgl. Verkehrs- und Marktwert. Im Rahmen der erbrachten Schätzung des Kantonalen Schätzers bzw. des HEV sind die obgenannten Punkte zu berücksichtigten und in die Bewertung einzubeziehen. Die Einsprecherin erachtet ein Preis von ca. CHF 900,-- pro m2 für mehr als angemessen. Die Veranlagung 2013 zum privaten Liquidationsgewinn ist entsprechend zu ändern." 3. Mit Entscheid vom 5. Juli 2018 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab.