3.6. Zusätzlich zu beachten ist vorliegend, dass die Einbuchung der Aktiven zum über dem Kaufpreis liegenden, vom Vater geführten Buchwert gestützt auf eine steuerrechtliche Korrekturnorm bzw. Praxis erfolgte. Der Rekurrent hat in der Annahme, dass die Mutter ebenfalls eine Buchwertfortführung deklariert und entsprechend keinen Verlust geltend macht, die Aktiven gestützt auf diese Praxis bewusst zu hoch eingebucht. Es stellt sich die Frage, ob der Rekurrent auf eine zwar handelsrechtswidrige, aber steuerlich anerkannte Buchung zu behaften ist. Die Möglichkeit der steuerneutralen Buchwertfortführung verfolgt den Zweck, eine Hofübergabe zum Ertragswert innerhalb der