2.5. Mit Entscheid vom 3. Mai 2017 wurde die Einsprache der Mutter des Rekurrenten von der Steuerkommission L. gutgeheissen und der Verlust auf dem Verkauf der landwirtschaftlichen Grundstücke von CHF 310'005.00 (Verkaufspreis von CHF 390'500.00 ./. Buchwert von CHF 700'505.00) zum Abzug zugelassen. 2.6. Die Steuerkommission L. erfasste in der Steuerveranlagung 2013 der Rekurrenten einen Gewinn aus Aufwertung von CHF 280'115.00, den sie wie folgt berechnete: Buchwert Anfangsbilanz 01.01.2013 Fr. 700'705.00 Kaufpreis Fr. 390'500.00 2018 Steuern 387