48 Buchwertfortführung; Aufwertung; Bilanzberichtigung (§ 27 Abs. 2 StG) - Eine über dem Kaufpreis liegende Einbilanzierung von Aktiven ist handelsrechtswidrig und es ist grundsätzlich eine Bilanzberichtigung vorzunehmen. Es ist nicht eine steuerwirksame Aufwertung abzurechnen. - Bei einer Hofübergabe zum Ertragswert ist eine Buchwertfortführung zulässig. Der Übernehmer ist aber nicht an die ursprünglich eingereichte Buchhaltung mit den Fortführungswerten gebunden, wenn die Übergeber einen Verlust abrechnen.