Eine Fusion ist bis heute ohnehin nicht erfolgt (Internetauszüge aus dem Handelsregister vom 18. Februar 2021) und für eine steuerneutrale Vermögensübertragung nach § 71 StG fehlen, wie im Einspracheentscheid korrekt dargestellt, die Voraussetzungen. 5. Im Ergebnis ist der Rekurs abzuweisen. 6. Bei diesem Verfahrensausgang hat die Rekurrentin die Verfahrenskosten zu tragen (§ 189 Abs. 1 StG). Eine Parteikostenentschädigung ist nicht auszurichten (§ 189 Abs. 2 StG). - 13 - Das Gericht erkennt: 1. Der Rekurs wird abgewiesen.