der Beteiligung an der P. GmbH und Verwaltungsrat der Rekurrentin. An der Rekurrentin ist der Vater von D., E. massgeblich beteiligt. Er amtete (insbesondere ab 17. April 2014) auch als Verwaltungsgrat der Rekurrentin. 4.5. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Vorinstanz zu Recht eine geldwerte Leistung von CHF 190'900.00 zum Gewinn der Rekurrentin hinzugerechnet hat. 4.6. An diesem Ergebnis vermögen weder der in der Stellungnahme vom 9. Mai 2018 angebrachte Hinweis auf eine Fusion von Rekurrentin und P. GmbH im Jahr 2018, noch die in der Einsprache angesprochene Möglichkeit einer steuerneutralen Vermögensübertragung eines Betriebsteils etwas zu ändern.