BE.2003.00275]). Dasselbe gilt umgekehrt, wenn Gesellschaftsaktiven an Gesellschafter oder nahestehende Personen unterpreislich verkauft werden. 4.3.2. Vorliegend ist das Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung offensichtlich. Die Rekurrentin selbst hat den Verkehrswert der Fahrzeuge mit CHF 361'000.00 deutlich unter dem verbuchten Preis von CHF 559'100.00 geschätzt. Das Missverhältnis war – so der eigenen Schätzung der Rekurrentin folgend – ohne weiteres erkennbar.