3.3.6. Weiter ist die Rekurrentin dabei zu behaften, dass die Fahrzeuge bei Rücknahme noch einen Wert von höchstens CHF 361'000.00 hatten. Von diesem Wert muss aufgrund der Schätzung von D., welcher nach eigenen Angaben über langjährige Erfahrung im Autohandel verfüge, ausgegangen werden. Der von der Rekurrentin bzw. D. geschätzte Gesamtwert der Fahrzeuge deckt sich zudem nahezu mit dem aufgrund einer Internetrecherche durch das KStA JP ermittelten Wert.