3.3.3. Unglaubwürdig ist die Darstellung der Rekurrentin, es sei der P. GmbH nur ein Proforma-Darlehen gewährt worden, auch insofern, als die Rückzahlungsmodalitäten einseitig zu Lasten der P. GmbH ausgefallen wären. Dem Wortlaut der Aktennotiz folgend wäre es zum Nachteil der P. GmbH im Umfang der jeweils erzielten Verkaufsprovision nicht zur Darlehenstilgung gekommen. Vielmehr hätte davon ausgegangen werden müs- -9- sen, dass es im Umfang des vollen Verkaufserlöses zu einer Schuldentilgung hätte kommen müssen und anschliessend die Provision von der Rekurrentin auszurichten gewesen wäre.