Trotz Aufforderung und Mahnung sei der ursprüngliche Buchungsbeleg für die Übertragung der Fahrzeuge nicht eingereicht worden. Aus dem Kontoblatt sei die Übertragung der Fahrzeuge auf die P. GmbH nicht -7- ersichtlich. Auf die Aktennotiz könne als Grundlage für die Rücknahme der Fahrzeuge zu CHF 559'100.00 nicht abgestellt werden. 2.8. In der Replik wurde erklärt, da es aufgrund der Vereinbarung zu keinem erfolgreichen Abschluss eines darin erwähnten Geschäftes gekommen sei, hätten auch keine Buchungen in den betreffenden Geschäftsjahren entstehen können.