2.6. Im Rekurs wurde an den Ausführungen in der Einsprache und dem Schreiben vom 9. Mai 2018 festgehalten: Zur Ergänzung wurde erklärt, dass die P. GmbH die Fahrzeuge mit einem Verkaufsauftrag übernommen habe und auf Provisionsbasis verkaufen sollte. Die Aktennotiz vom 20. Dezember 2012 sei der Vertreterin erst im Nachgang zur Revision zugegangen. Es handle sich dabei um eine gültige Vereinbarung. Die daraus resultierenden Buchungen seien korrekt in der Buchhaltung erfasst und in der Jahresrechnung dargestellt worden. Die Vereinbarung mache auch aus wirtschaftlichen Gründen Sinn und halte einem Drittvergleich stand.