"Herr D. hat aus diesem Grund die Werte per 31.12.2014 aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und seinem Marktwissen rückwirkend ermittelt." Die Rekurrentin ging von einem Verkehrswert der Fahrzeuge von CHF 361'000.00 aus. Aufgrund einer im Jahr 2018 geplanten Fusion der Rekurrentin mit der P. GmbH sei die Wertermittlung aufgrund dieser Gruppenperspektive nicht relevant. 2.5. Mit dem Einspracheentscheid wurde neu auf die von der Rekurrentin mit Schreiben vom 9. Mai 2018 abgegebene Bewertung abgestellt und an der Aufrechnung im Umfang von CHF 190'900.00 (CHF 559'100.00 ./. -6-