2.4.2. Mit Schreiben vom 9. Mai 2018 wurde von der Rekurrentin geltend gemacht, im Kontoblatt 153000 Fahrzeuge sei die Verbuchung der Fahrzeuge ersichtlich. Das Kontoblatt diene zugleich als Buchungsbeleg. Aus den eingereichten Fahrzeugausweisen ergebe sich, dass diverse Fahrzeuge gar nie eingelöst worden seien. Eine offizielle rückwirkende Eurotax-Bewertung sei gemäss Abklärungen nicht mehr ohne weiteres möglich. Die Rekurrentin sei aus Kostengründen nicht bereit, weitergehende Abklärungen in diese Richtung zu unternehmen. "Herr D. hat aus diesem Grund die Werte per 31.12.2014 aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und seinem Marktwissen rückwirkend ermittelt."