Die Rekurrentin sei aufgrund einer Aktennotiz verpflichtet gewesen, die Fahrzeuge zum Preis von CHF 551'900.00 zurückzunehmen. Weiter wurde ohne Begründung auf die steuerneutral mögliche Übertragung eines Betriebsteils hingewiesen. 2.3.2. Im Veranlagungsverfahren im Kanton R. hatte die Rekurrentin mit Schreiben vom 16. Februar 2016 ausgeführt, zur Schuldbegleichung der P. GmbH gegenüber ihr seien Autos mit einem Wert von CHF 551'900.00 an Zahlung genommen worden. Die Rekurrentin sei bestrebt, diese Fahrzeuge möglichst schnell zu verkaufen. Ein allfälliger Gewinn fliesse ihr zu.