2.3. 2.3.1. Mit der Einsprache liess die Rekurrentin geltend machen, die Rekurrentin habe die Fahrzeuge von der P. GmbH übernommen. Die Fahrzeuge gemäss Liste seien von der Rekurrentin ursprünglich von Dritten zum genannten Preis gekauft worden. Die Fahrzeuge seien anschliessend von der P. GmbH übernommen worden mit dem Ziel, diese auf Provisionsbasis zu verkaufen und so den Einstieg in den Fahrzeughandel zu schaffen. Die -5-