Mit Verfügung vom 10. April 2014 wurde die A. SA vom Kantonalen Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), für das Jahr 2014 zu einem steuerbaren Reingewinn von CHF 298'662.00 (Anteil Aargau 100 %) und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 38'401'688.00 (Anteil Aargau 32.433 %) veranlagt. Dabei wurden einerseits als "Gewinnausschüttungen und gleichgestellte Leistungen an die Gesellschafter oder Genossenschafter oder ihnen nahestehende Personen, soweit diese Leistungen auf Kosten des Geschäftsergebnisses ausgerichtet wurden" CHF 27'910.00 für "Fehlende Verzinsung KK Nahestehende" und CHF 192'800.00 für "Überpreislicher Kauf Fahrzeuge von P.